Was müssen Sie selbst im Todesfall erledigen?

Der Schmerz durch den Verlust eines geliebten Menschen lässt sich nicht angemessen in Worte fassen. Wo gestern noch seine Stimme zu hören war, herrscht nun eine entsetzliche Stille. Nichts ist plötzlich mehr, wie es war. Zu der Trauer, der Verzweiflung, manchmal auch zu dem Zorn über dieses undenkbare Ereignis, gesellt sich nicht selten auch eine gewisse Überforderung der Hinterbliebenen wegen der bürokratischen Aufgaben im Todesfall. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind gerade jetzt für Sie da; aufmerksam, diskret und zuverlässig. Wir beraten Sie individuell in Bezug auf alle notwendigen Erledigungen im Todesfall.

 

Was tun im Todesfall eines geliebten Menschen? Zunächst gilt es, die eigene Trauer zuzulassen und möglicherweise mit anderen Hinterbliebenen zu teilen. Ein Verstorbener existiert in unseren Köpfen und Herzen weiter, auch wenn er nicht mehr körperlich präsent ist.

"Niemand ist fort, den man liebt. Liebe ist ewige Gegenwart.", schreibt der österreichische Schriftsteller Stefan Zweig.

Ausgerechnet jetzt, in der Zeit tiefer Trauer, müssen wir feststellen, dass nicht nur das Leben, sondern leider auch ein Todesfall Bürokratie verursacht. Seit über 25 Jahren steht das Bestattungshaus Hagen Preißler seinen Auftraggebern beratend und fürsorglich bei allen anfallenden Aufgaben im Todesfall zur Seite.

 

Im Folgenden finden Sie eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Aufgaben im Todesfall:

  • Wenn der Tod eingetreten ist, müssen Sie einen Arzt benachrichtigen (am besten den behandelnden Arzt), der dann nach der Leichenschau den Leichenschauschein bzw. Totenschein ausstellt.
  • Die unter dem Button "Dokumente" aufgelisteten erforderlichen Dokumente bereithalten 
  • Beauftragung des Bestatters Ihres Vertrauens. Gemeinsam mit ihm können Sie alles Notwendige besprechen und abstimmen.
  • Gemeinsam mit einem Versichertenberater die dauerhafte Hinterbliebenenrente beantragen. Die Versichertenberater wurden früher Versichertenälteste genannt.

Aufgaben im Todesfall

  • Den Steinmetz beauftragen und die Grabgestaltung beauftragen beziehungsweise selbst vornehmen.
  • Gas, Strom, Telefon, Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
  • Kündigung von Daueraufträgen und Abbuchungsaufträgen bei Banken und Versicherungen.
  • Die Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der oder des Verstorbenen kündigen.

Dokumente

  • den Personalausweis oder den Reisepass des Verstorbenen.
  • den Leichenschauschein

Personenstanddokumente:

  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde bzw. eine Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei eingetragener Lebenspartnerschaft: die  Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Geschiedenen: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten: die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehepartners

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