Was müssen Sie selbst
im Todesfall erledigen ?
Der Schmerz durch den Verlust eines geliebten Menschen lässt sich nicht angemessen in Worte fassen. Wo gestern noch seine Stimme zu hören war, herrscht nun eine entsetzliche Stille. Nichts ist plötzlich mehr, wie es war. Zu der Trauer, der Verzweiflung, manchmal auch zu dem Zorn über dieses undenkbare Ereignis, gesellt sich nicht selten auch eine gewisse Überforderung der Hinterbliebenen wegen der bürokratischen Aufgaben im Todesfall. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sind gerade jetzt für Sie da: aufmerksam, diskret und zuverlässig. Wir beraten Sie individuell in Bezug auf alle notwendigen Erledigungen im Todesfall.
Was tun im Todesfall eines geliebten Menschen? Zunächst gilt es, die eigene Trauer zuzulassen und möglicherweise mit anderen Hinterbliebenen zu teilen. Ein Verstorbener existiert in unseren Köpfen und Herzen weiter, auch wenn er nicht mehr körperlich präsent ist. „Niemand ist fort, den man liebt. Liebe ist ewige Gegenwart.“, schreibt der österreichische Schriftsteller Stefan Zweig (* 1881, † 1942). Ausgerechnet jetzt, in der Zeit tiefer Trauer, müssen wir feststellen, dass nicht nur das Leben, sondern leider auch ein Todesfall Bürokratie verursacht. Seit Jahren steht das Bestattungshaus Hagen Preißler seinen Kunden beratend und fürsorglich bei allen anfallenden Aufgaben im Todesfall zur Seite.
Im Folgenden finden Sie eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Aufgaben im Todesfall:
Aufgaben im Todesfall
- Wenn der Tod eingetreten ist, müssen Sie einen Arzt benachrichtigen (am besten den behandelnden Arzt), der dann nach der Leichenschau den Leichenschauschein bzw. Totenschein ausfüllt.
- Die unter dem Button „Dokumente“ erforderlichen Dokumente bereit halten
Beauftragung des Bestatters Ihres Vertrauens. Gemeinsam mit ihm können sie alles Notwendige besprechen und abstimmen. - Gemeinsam mit dem Bestattungshaus alles Notwendige besprechen und abstimmen.
- Den Arbeitgeber der oder des Verstorbenen benachrichtigen und das ausstehende Gehalt bzw. den Lohn der oder des Verstorbenen sich auszahlen lassen.
- Gemeinsam mit einem Versichertenberater die endgültige Hinterbliebenenrente beantragen. Die Versichertenberater wurden früher Versichertenälteste genannt.
- Den Steinmetz beauftragen und die Grabgestaltung beauftragen bzw. selbst vornehmen.
- Den Mietvertrag der Wohnung der oder des Verstorbenen kündigen.
- Gas, Strom, Telefon, Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
- Kündigung von Daueraufträgen und Abbuchungsaufträgen bei Banken und Versicherungen.
- Die Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der oder des Verstorbenen kündigen.
Sie haben Fragen?
Jetzt kontakt aufnehmenDokumente & Checkliste
In der ganzen Hektik und Trauer werden gerne ein paar Kleinigkeiten übersehen. Wir wollen mit unserer Checkliste (können sie ausdrucken) eine Hilfe geben.
- den Personalausweis
- den Leichenschauschein bzw. den Totenschein
- die Geburtsurkunde
- die Heiratsurkunde
- gegebenenfalls die Sterbeurkunde des Ehepartners
- gegebenenfalls ein rechtskräftiges Scheidungsurteil
- die Rentennummer
- Versicherungspolicen (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung oder private Rentenversicherung
- Grabkarte oder Grabstellennummer einer vorhandenen Grabstelle bei einer geplanten Weiternutzung
Falls Ihnen die benötigten Unterlagen und Dokumente fehlen sollten, sind wir Ihnen gern dabei behilflich, diese zu beschaffen.
Den richtigen Ton treffen
Obwohl bekanntlich nichts so gewiss ist wie der Tod, pflegen wir in unserer Kultur den Tod gedanklich aus unserem Alltag zu verbannen. Umso härter trifft uns die plötzliche Konfrontation mit ihm. Das Bestattungshaus Hagen Preißler ist in dieser schwierigen Lage für Sie da und unterstützt Sie gern bei den anfallenden Aufgaben im Todesfall.