Manche Menschen halten den lang dauernden Prozess der Verwesung für unwürdig und ziehen daher eine Urnenbeisetzung vor. Seit Jahren nimmt der Anteil der Feuerbestattungen zu. Die Einäscherung erfolgt im Sarg in einem Krematorium. Die Asche wird in eine Urne (auch Aschekapsel) mit Nennung des Names gefüllt. Bei der Bestattung der Urne auf einem Friedhof oder im Friedwald wird die Urne dann in der gewünschten Grabart beigesetzt. Auf Wunsch kann im Vorfeld eine Trauerfeier abgehalten werden.
In Berlin ist die Urnenbeisetzung die am häufigsten anzutreffende Bestattungsart. Die Urnenbeisetzung stellt meistens die kostengünstigere Variante zur Erdbestattung dar. Auch leben in Berlin viele konfessionslose Menschen, die eine weltliche Bestattung für ihren verstorbenen Angehörigen gestalten und dabei auch auf die eher traditionelle Beerdigung zugunsten der Urnenbeisetzung verzichten.
Die Urnenbeisetzung kann in einer Urnengemeinschaftsanlage erfolgen, in einem Reihengrab oder aber auch in einer Wahlgrabstelle. Mit dem Kauf des Nutzungsrechtes am Grab entstehen 20 Jahre Ruhefrist. Erst danach darf der Friedhof das Grab einebnen, wenn der Platz benötigt wird. Bei einer Wahlgrabstelle kann auf Wunsch der Angehörigen das Nutzungsrecht an der Grabstelle verlängert werden.
In der Gebühr für die Beisetzung in einer Gemeinschaftsanlage ist in Berlin auch die Grabpflege für 20 Jahre enthalten. Es entstehen somit den Angehörigen keine zusätzlichen Kosten. Auf vielen Friedhöfen gibt es außerdem die Möglichkeit, die Urne auf einer Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung beisetzen zu lassen. Dort stehen Stelen, Steinplatten sind in das Rasenreich eingebettet oder große Steintafeln aufgestellt. Darin werden dann der Name der oder des Verstorbenen und zumeist auch das Sterbejahr eingraviert.
Unter den Bestattungsarten zählt die Seebestattung zu den Naturbegräbnissen. Bereits seit den Anfängen des Totenkults übergaben Menschen ihre Verstorbenendem Meer. In der Seefahrerzeit lebte diese Bestattungsart bei den Seeleuten fort. Da man heute keine Leichname mehr senken darf, setzt die Seebestattung ein Einäscherung voraus.
Die Überreste der oder des Verstorbenen werden in einer wasserlöslichen Urne der See übergeben. Auf Wunsch erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte mit den Koordinaten des Beisetzungsortes.
Einige Menschen sind dem Meer so verbunden, dass sie nach ihrem Ableben auf See beigesetzt werden wollen. Auf See wird die Urne vom Kapitän vom Schiff aus abgesenkt. Es wird dann die genaue Position im Logbuch vermerkt. Die Angehörigen bekommen später einen Logbuchauszug und einen entsprechenden Ausschnitt der Seekarte überreicht.
Der Beisatz der Urne auf See kann anonym ohne Angehörige erfolgen. Die Angehörigen können aber auch an Bord kommen und gemeinsam Abschied nehmen. Es kann an Land wie an Bord eine Trauerfeier ausgerichtet werden, stilvoll zum Beispiel auf einem Traditionssegler. Beigesetzt werden kann in der Ostsee, in der Nordsee aber auch in allen anderen Meeren. Eine Seebeisetzung muss nicht teurer sein als eine vergleichbare Urnenbeisetzung an Land.
Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsformen der Welt. In christlich geprägten Gegenden war die Erdbestattung lange Zeit die übliche Form der Beisetzung. Die Beerdigung erfolt in einem Sarg in einem Wahl- oder Reihengrab. Ein Wahlgrab wird meistens von Familien oder Eheleuten gewählt, da es eine Bestattung von mehreren Verstorbenen ermöglicht.
Auch bei der Erdbestattung erwirbt man mit dem Kauf des Nutzungsrechtes 20 Jahre Ruhefrist. Ers danach darf der Friedhof das Grab einebnen, wenn der Platz benötigt wird. Bei einer Wahlgrabstätte kann auf Wunsch der Angehörigen das Nutzungsrecht an der Grabstätte verlängert werden.
Die Beerdigung kann in einer Gemeinschaftsanlage, in einem Reihengrab oder aber in einer Wahlgrabstätte erfolgen.
Die Möglichkeit, eine Beerdigung in einer Gemeinschaftsanlage durchzuführen, bieten nur wenige Friedhöfe in Berlin. In der Beerdigungsgebühr ist bei dieser Art der Grabstätte die Grabpflege für 20 Jahre enthalten. Es entstehen somit den Angehörigen keine zusätzlichen Kosten. Meist kann im Rasenreich eine Steinplatte mit dem Namen der oder des Verstorbenen und auch das Geburts- und Sterbejahr eingebracht werden.
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